Die kurze Antwort: In den meisten Fällen zahlst Du nicht alles selbst. Bei einer Erkrankung beteiligt sich Deine Krankenkasse über die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, bei Vorsorge über die Präventionsempfehlung. Wie viel genau, hängt von Deiner Kasse ab.
Bei einer Erkrankung
Ernährungstherapie · §43 SGB V
Deine Ärztin oder Dein Arzt stellt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Du reichst sie bei Deiner Krankenkasse ein, und die Kasse beteiligt sich an den Kosten der Beratung.
Die Bescheinigung hat eine begrenzte Gültigkeit. [PRÜFEN: Wie lange ist die Notwendigkeitsbescheinigung gültig? Die Frage steht bereits in Deinem FAQ, die Antwort fehlt dort.]
Zur Vorsorge
Prävention · §20 SGB V
Ärztinnen und Ärzte können eine Ernährungsberatung auf Formular 36 empfehlen. Mit dieser Präventionsempfehlung wendest Du Dich an Deine Krankenkasse, die zertifizierte Angebote bezuschusst.
Eine Präventionsempfehlung ist keine klassische Verordnung. Die Kassen müssen sie trotzdem berücksichtigen. Zuschüsse sind auch ohne Empfehlung möglich.
Was die Beratung kostet
- Eine Beratungseinheit, 30 Minuten: 55 Euro.
- Sechs Beratungseinheiten: 330 Euro. Das ist der übliche Umfang einer Ernährungstherapie, verteilt auf fünf Sitzungen.
Termine kannst Du bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Danach oder bei Nichterscheinen berechne ich die Hälfte des Einheitspreises. Der Grund ist einfach: Kurzfristig lässt sich die Zeit nicht mehr an jemand anderen vergeben.
Das ist der Betrag, der zunächst anfällt. Wie viel davon bei Dir hängen bleibt, hängt von Deiner Kasse ab, und in vielen Fällen ist es deutlich weniger.
Zertifiziert bei der Zentralen Prüfstelle Prävention
Meine Beratung ist bei der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert. Das ist die gemeinsame Prüfstelle der gesetzlichen Krankenkassen: Sie prüft Präventionsangebote nach §20 SGB V auf Qualifikation, Konzept und Inhalte.
Für Dich ist das der entscheidende Punkt, wenn es um den Zuschuss geht. Kassen bezuschussen nur geprüfte Angebote, und die Prüfung ist bereits erfolgt. Du musst also nicht erst klären, ob meine Beratung überhaupt anerkannt wird. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, legt jede Kasse für sich fest, deshalb lohnt dort ein kurzer Anruf.
In drei Schritten zum Zuschuss
- Beim Arzt fragen. Je nach Anliegen bekommst Du eine Notwendigkeitsbescheinigung oder eine Präventionsempfehlung auf Formular 36.
- Bei der Kasse einreichen. Frag dabei direkt nach, wie hoch der Zuschuss ausfällt. Das unterscheidet sich von Kasse zu Kasse.
- Termin vereinbaren. Wir starten, sobald Du Bescheid hast. Oder vorher, wenn Du nicht warten möchtest.
Wenn Du unsicher bist, welcher Weg für Dich gilt: Genau dafür ist das kostenlose Kennenlerngespräch da. Wir klären das in wenigen Minuten am Telefon, bevor Du irgendwo einen Antrag stellst.
Unverbindlich starten
Lass uns sprechen
Im kostenlosen Kennenlerngespräch klären wir am Telefon, worum es bei Dir geht, ob eine Beratung sinnvoll ist und ob Deine Krankenkasse etwas dazugibt. Danach entscheidest Du in Ruhe.